Zeitung: Erste Krankenkassen nehmen maximalen Zusatzbeitrag
Die BKK Heilberufe und die GBK Köln fordern als bundesweit erste Krankenkassen rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Dies bestätigten beide Krankenkassen der «Rheinischen Post» (Mittwochausgabe). Der Höchstbetrag liegt dem Gesetz nach bei einem Prozent des Einkommens eines Kassenmitglieds. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich brutto 3750 Euro berechnet, kann also maximal 37,50 Euro pro Monat betragen.
Die BKK Heilberufe hat 170 000 Versicherte, die GBK 40 000. Die GBK fordert bereits seit Sommer 2009 einen Zusatzbeitrag von acht Euro. Die BKK Heilberufe hat bislang noch keinen Zusatzbeitrag erhoben.
In der Debatte um die geplanten Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen fordert die BKK Westfalen-Lippe zwölf statt wie andere Kassen acht Euro, weil dies sozialer sei. Der «Bild»-Zeitung (Mittwochausgabe) sagte Vorstandschef Willi Tomberge: «Das ist viel gerechter, denn es enthält eine deutlich soziale Komponente.» Tomberge begründete dies damit, dass eine Pauschale von acht Euro ohne Einkommensprüfung erhoben werden könne, während darüber liegende Zusatzbeiträge ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten nicht übersteigen dürfe (Überforderungsklausel). «Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst», sagte Tomberge. Ein Student mit 500 Euro Einkommen zahle also nur fünf Euro Zusatzbeitrag, was sozialer sei. (ddp)