Honorar im Basistarif sackt ab: Maximal 1,2-facher GOÄ-Satz erlaubt
Ab April erhalten Ärzte für die Behandlung von Versicherten im Rahmen des PKV-Basistarifs ein geringeres Honorar als zuvor: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) haben sich darauf geeinigt, dass die Leistungen künftig mit dem Faktor 0,9 bis 1,2 der GOÄ abgerechnet werden. Dies bestätigte die KBV heute auf Anfrage des änd.
Zuvor lag der Satz zwischen dem 1,16- sowie 1,8-fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte. Von der Honorarabsenkung sind nach Angaben von KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl jedoch nur wenige Ärzte und Patienten betroffen: Rund 12.000 Versicherte seien derzeit in einen PKV-Basistarif eingeschrieben.
Im Detail bedeutet die neue Übereinkunft, dass Laborleistungen (M) mit 0,9-fachem Satz abgerechnet werden können, Leistungen des Abschnitts der Abschnitte A (Gebühren in besonderen Fällen) und E (physikalisch-medizinische Leistungen, zum Beispiel Massagen) sowie O (Strahlen-Diagnostik, Nuklearmedizin) mit dem 1,0-fachen Satz. Alle Leistungen darüber hinaus werden mit dem 1,2-fachen Steigerungssatz belegt.