Jurist: Altersgrenze für Vertragszahnärzte europarechtswidrig
Die Altersgrenze für Vertragszahnärzte ist offenbar nun völlig vom Tisch: Einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zufolge ist die Regelung inkohärent und diskriminierend - zumal es für die Behandlung von Privatpatienten keine Altersbeschränkungen gibt. Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert aus Bonn hat den Gerichtsbeschluss analysiert. Wir dokumentieren seine Ausführungen im Folgenden:
Für einen Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof bei der kassenzahnärztlichen Altersbeschränkung gesorgt. Sein Urteil vom 12.01.2010 in der Rechtssache C-341/08 - Petersen - beurteilt die Altersbeschränkung im Kassenarztbereich als inkohärent und diskriminierend, soweit sie auf das Ziel des Patientenschutzes gestützt wird.
Prekär ist dies deshalb, weil ausgerechnet diese Begründung vom Bundesverfassungsgericht bisher allein als tragfähig angesehen wurde (BVerfG, U.v.7.8.2007, NJW 1998,1776,1777). Ob die denkbare weitere Begründung der Altersgrenze mit der Sicherung der Finanzierung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung eine alternative verfassungsrechtliche Zuflucht für den Gesetzgeber böte, ließ das BVerfG damals gerade offen. Und eben dieser Begründung - mit den letztlich fiskalischen Erwägungen des Gesundheitssystems - ist ihre Grundlage durch die Neuregelung des § 85 SGB V durch das GMG inzwischen nämlich ebenfalls entzogen. Denn es bleibt der Aufwand der Kassen für die Patientenversorgung ganz unabhängig von der Zahl der Vertragsärzte völlig gleich, weil er sich nach dem Punktwertsystem und dem System der Gesamtvergütung bemisst (zutreffend dazu schon Kazemi / Leopold, AZR 2007,118,121).
Im Ergebnis steht damit das Schicksal der Altersgrenze insgesamt auf der Kippe. Der Gesetzgeber ist zwischen die gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Klippen geraten: Was verfassungsrechtlich geht, scheitert gemeinschaftsrechtlich und umgekehrt. Die Altersgrenze bewegt sich zwischen Skylla und Charybdis. Und Überwiegendes spricht dafür, dass sie daran nun zerschellen wird. Lesen Sie weiter auf Zänd.de.